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ist der urkundlich nachgewiesene einzige Bruder von Swenzo I. Er urkundet in der Zeit von 1275 bis 1312, aber nie selbständig, sondern nur in Verbindung mit seinen Bruder.

1276 ist er venator (Jägermeister) in Stolp und dann von 1277 bis 1288 subkamerarius bzw. podcomorcy (Unterkämmerer) von Stolp. Seit dem 24.8.1288 castellanus (Burggraf) von Stolp; seitdem wird er auch als comes (Graf) gelegentlich bezeichnet. Wenn seine eigentliche Tätigkeit auch hauptsächlich im Bereiche Stolps liegt, urkundet er aber auch überregional, wie gesagt im Schlepptau seines Bruders.

Über seinen Grundbesitz haben wir keine eindeutige Kunde, müssen aber davon ausgehen, dass er auf Grund seiner Ämter erheblichen Grundbesitz gehabt hat.

Über seine Ehefrau ist nichts bekannt, ebenfalls kann nicht einmal auf Grund von Indizien über sie vermutet werden. Fest steht nur dass er drei Söhne hatte; ein vierter und eine Tochter sind wahrscheinlich.

Als noch lebend wird er am 1.1.1312 genannt, in einer wichtigen Urkunde vom 9.10.1313 wird er nicht mehr erwähnt, so dass mit Gewißhweit anzunehmen ist, dass er dann schon verstorben war.